der Christian Bernshausen Akademie GmbH
Zum Holschenrain 51
57334 Bad Laasphe
Deutschland
1. Anmeldung, Vertragsschluss
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen
Verträge über Programme und Dienstleistungen zwischen der Christian Bernshausen Akademie
GmbH und ihren Vertragspartnern (im Folgenden auch „Kunde“) in ihrer zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2 Abweichende Bestimmungen des/der Kunden/in oder von Dritten finden keine Anwendung,
es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch die Christian Bernshausen Akademie GmbH
zugestimmt.
1.3 Sofern die Christian Bernshausen Akademie GmbH nicht ausdrücklich die Belegung von
Teilveranstaltungen zulässt, kann die Anmeldung nur für einen gesamten Kurs erfolgen. Die
Laufzeit ist der individuellen Vereinbarung – ersichtlich in der jeweiligen Auftragsbestätigung –
zu entnehmen.
1.4 Die Anmeldung zur Teilnahme an den Programmen stellt das Vertragsangebot dar. Sie
erfolgt schriftlich, in Textform (z.B. E-Mail) oder (fern-)mündlich. Angebote auf der Webseite oder
in jeglichen anderen Formen ((fern-)mündlich oder schriftlich) stellen lediglich eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebotes dar. Erst wenn die Christian Bernshausen Akademie GmbH die
Annahme des Angebots verbindlich bestätigt, kommt es zum Vertragsschluss. Der Kunde erhält
eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform, in der die vertraglichen Vereinbarungen
zusammengefasst werden.
1.5 Alle zwischen der Christian Bernshausen Akademie GmbH und dem Kunden getroffenen
Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den bei der Anmeldung ersichtlichen
Leistungsumfängen, zusammengefasst in der Auftragsbestätigung sowie aus diesen AGB.
1.6 Alle Angebote und Leistungen der Christian Bernshausen Akademie GmbH richten sich
ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie an Kaufleute im Sinne des HGB.
Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern wird von der Christian Bernshausen Akademie GmbH
abgelehnt.
1.7 Der Kunde hat die für die reibungslose Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Christian
Bernshausen Akademie GmbH erforderlichen technischen Voraussetzungen (hinreichende
Internetverbindung, Kamera, Mikrofon, etc) stets zu gewährleisten.
2. Leistungsangebot
2.1 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH bietet webbasierte Beratung in den
Bereichen Handwerker-, Unternehmens sowie Immobilienberatung in Form von Gruppen- und
Einzelformaten an. Die Beratungsleistung wird dabei von verschiedenen abrufbaren Inhalten in
einem Mitgliederbereich ergänzt. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des
Leistungsumfanges sind den auf der Website ersichtlichen oder individuell unterbreiteten
Leistungsbeschreibungen und der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Vorbehaltlich
ausdrücklich anderslautender Vereinbarungen schuldet die Christian Berghausen GmbH nicht
die Erbringung eines bestimmten Werks oder die Herbeiführung eines Erfolgs.
2.2 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH ist berechtigt, sich zur Vertragsdurchführung
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen
2.3 Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß
auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der dies und verhindert damit die
Leistungserbringung durch die Christian Bernshausen Akademie GmbH, so bleibt der
Vergütungsanspruch unberührt.
2.4 Termine für Live-Video-Calls sind einzuhalten und verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf
Teilerstattung/ Minderung bei Nichtwahrnehmung einzelner Termine. Ebenso besteht kein
Anspruch des Kunden auf Übertragung oder Nachholung, es sei denn, die Gründe für die
Versäumnis eines Termins entstammen der Sphäre der Christian Bernshausen Akademie
GmbH.
3. Preise und Bezahlung
3.1 Der Preis für das jeweilige Leistungspaket ist dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung
sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
3.2 Bei den jeweils angegebenen Preisen handelt es sich vorbehaltlich ausdrücklicher
anderslautender Vereinbarungen stets um Netto-Preise, die sich zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer verstehen, sofern diese vom Kunden zu entrichten ist.
3.3 Sämtliche Zahlungen sind vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen sofort nach
Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender
bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug.
3.4 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils
andere Vertragspartner entweder die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine
Vertragspartei.
4. Laufzeit
4.1 Die Laufzeit des Vertrages richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung und ist der
Leistungsbeschreibung sowie der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit
bezieht sich lediglich auf die Dauer der Beratungsprogramme. Der Zugang zum
Mitgliederbereich ist hiervon nicht betroffen.
4.2 Ist der Vertrag auf unbestimmte Dauer geschlossen, kann er mit einer Frist von drei Monaten
zum Ende der Erstlaufzeit schriftlich gekündigt werden. Danach verlängert sich der Vertrag
jeweils um einen Monat, wenn der Vertrag nicht spätestens eine Woche vor Ablauf der jeweiligen
Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Parteien
hiervon unberührt.
4.3 Kündigungserklärungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
4.4 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH kann aus wichtigen Gründen, wie z. B.
nachhaltige Störungen der Veranstaltungen oder Urheberrechtsverletzungen durch den Kunden
fristlos kündigen. In diesem Fall wird die Christian Bernshausen Akademie GmbH die gesamte
noch ausstehende Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird,
als Schadensersatz fordern. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Christian
Bernshausen Akademie GmbH werden hierdurch nicht berührt.
4.5 Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber
Christian Bernshausen Akademie GmbH in Verzug, so ist die Christian Bernshausen Akademie
GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. In
diesem Fall wird die Christian Bernshausen Akademie GmbH die gesamte noch ausstehende
Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz
fordern.
4.6 Kündigt der Kunde den Vertrag außerordentlich, so ist das vollständige Entgelt in
Abhängigkeit des Leistungsumfanges fällig. Die Berechnung und Forderung eines entgangenen
Gewinns als Schadensersatz von der Christian Bernshausen Akademie GmbH erfolgt im
jeweiligen Einzelfall. Davon abgesehen hat der Kunde das Recht darzulegen und zu beweisen,
dass im konkreten Einzelfall eine andere Schadenshöhe eingetreten ist.
5. Absage von Veranstaltungen/ Terminen
Die Christian Bernshausen Akademie GmbH hat das Recht, bei Vorliegen höherer Gewalt oder
bei ungenügender Beteiligung Veranstaltungen abzusagen. Beruht die Absage auf
ungenügender Beteiligung, so wird ein Ausweichtermin bestimmt. Der Kunde wird in beiden
Fällen unverzüglich informiert. Der Vergütungsanspruch der Christian Bernshausen Akademie
GmbH bleibt im Falle des Vorliegens höherer Gewalt unberührt. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Christian Bernshausen Akademie
GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Als „höhere Gewalt“ zählen alle unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisse natürlicher
Art oder durch Dritte, die – auch bei theoretischer Vorhersehbarkeit – außerhalb der
Einflusssphäre der Parteien liegen uns selbst mit äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden
können. Exemplarisch, jedoch nicht abschließend, zählen dazu:
- Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Überschwemmungen, Fluten, Windereignisse wie Orkane
sowie vergleichbare Arten von Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe. Auch zählen dazu
Blitzschlag, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und sonstige behördlich ausgerufene und
mit einem zumindest „mäßigen“ Gefahrenniveau eingestufte infektiöse Krankheiten.
- Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufstände/Streiks/Blockaden, Revolutionen, Militär- oder
Zivilputsch, öffentliche Anordnungen, Zusammenbrüche wesentlicher Infrastruktur.
6. Leistungsbestimmungsrecht
6.1 In Bezug auf die Inhalte eines Programms steht der Christian Bernshausen Akademie GmbH
hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Dies gilt
insbesondere auch hinsichtlich der Auswahl der auftretenden Berater sowie für Veränderungen
im Ablaufplan.
6.2 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH ist berechtigt, sich bei der Erfüllung ihrer
vertraglichen Pflichten uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
7. Haftung
7.1 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH haftet bei der Erbringung jeglicher Leistungen
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit besteht die Haftung der
Christian Bernshausen Akademie GmbH nur für
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
7.2 Bezüglich Daten- und Programmverlusten wird die Haftung nach Maßgabe der Ziffer 7.1 der
Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Bestimmungen des
Produkthaftungsgesetzes sowie aus etwaigen Garantien bleiben unberührt.
7.3 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH übernimmt keine Haftung für die Software von
Drittanbietern oder externen Kooperationspartnern.
8. Urheberrecht
8.1 Sämtliche Unterlagen wie Bilder, Videos, Texte o.ä. sind urheberrechtlich geschützt. Der
Christian Bernshausen Akademie GmbH steht insoweit ein ausschließliches und
vollumfängliches Urheberverwertungsrecht zu. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist nur mit
Einwilligung der Christian Bernshausen Akademie GmbH zulässig.
8.2 Im Rahmen des Vertragsverhältnisses stellt die Christian Bernshausen Akademie GmbH den
Kunden gegebenenfalls Unterlagen, Audio- und/oder Videodateien zur Verfügung. Dem Kunden
wird ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht hinsichtlich
der im Mitgliederbereich abrufbaren Inhalte eingeräumt. Dieses Recht dient nur der
Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrags.
8.3 Die Überlassung erfolgt nur gegenüber dem Kunden höchstpersönlich. Jegliche Art der
Weitergabe von Inhalten oder Zugangsinformationen ohne vorherige Zustimmung der Christian
Bernshausen Akademie GmbH ist strengstens untersagt. Der Zugriff durch
Betriebsangehörige/Mitarbeiter des Kunden bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die
Christian Bernshausen Akademie GmbH.
8.4 Die Christian Bernshausen Akademie GmbH darf den Zugang zu IT-Systemen per IP-
Abgleich dauerhaft überwachen. Bei Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung ist die
Nutzung von Technologien/ Software, welche die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf IT-
Systeme und Inhalte der Christian Bernshausen Akademie GmbH verdeckt oder unkenntlich
macht, verboten. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Christian Bernshausen Akademie GmbH
berechtigt, den Zugang des Kunden nach billigem Ermessen temporär oder dauerhaft zu
sperren. Vergütungsansprüche der Christian Bernshausen Akademie GmbH bleiben davon
unberührt.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz der
Christian Bernshausen Akademie GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist
am Sitz der Christian Bernshausen Akademie GmbH.
10. Nebenabreden
Nebenabreden bestehen neben dem in der Auftragsbestätigung ersichtlichen Umfang
grundsätzlich nicht. Etwaige Nebenabreden bedürfen der Textform.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch
nicht berührt. Der Kunde und die Christian Bernshausen Akademie GmbH werden die
unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
12. Datenschutz
12.1 Christian Bernshausen Akademie GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden
zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Informationen z.B. über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
der erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die Rechte des Kunden finden sich in der
Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter:
https://christian‒bernshausen.de/datenschutz 12.2 Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten seinerseits die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung und
des Bundesdatenschutzgesetzes einzuhalten.
Stand: Oktober 2025
© - Vervielfältigung verboten